Auf der Wissenswerte 2026 in Hannover haben wir eine Debatte zu ethischen und journalistischen Herausforderungen der personalisierten Medizin angestoßen, die wir im Folgenden kurz zusammenfassen.
Unter der Moderation von Dr. Thomas Bleich, VMWJ-Vorstandsmitglied, diskutierten: Prof. Dr. Julia Stingl (Universität Heidelberg), Prof. Dr. Stefan Pfister (KiTZ), Dr. Lorina Buhr (Uniklinik Göttingen), Sören Thorey (Patientenbeirat DKFZ) und Dr. Christine Willen (Medical Writer / VMWJ-Vorstandsmitglied).
Kernaussage
Personalisierte Medizin eröffnet Chancen, Behandlungen besser auf biologische Merkmale, Risiken und Lebenssituationen einzelner Patientinnen und Patienten abzustimmen. Ihr Nutzen hängt jedoch nicht allein von molekularer Diagnostik, Genetik oder künstlicher Intelligenz ab. Entscheidend sind belastbare Evidenz, eine angemessene Nutzen-Risiko-Abwägung, langfristige Nachsorge, gerechter Zugang, sichere und nutzbare Daten sowie die Beteiligung der Betroffenen. Die Diskussion warnte davor, einzelne Heilversuche als bewiesene Therapieerfolge darzustellen.
1. Was bedeutet personalisierte Medizin?
Der Begriff umfasst unterschiedliche Ansätze. Bei der Stratifizierung werden Patientinnen und Patienten anhand gemeinsamer Merkmale – etwa einer Tumormutation – in Gruppen eingeteilt, für die eine bestimmte Behandlung geeignet sein kann. Personalisierung im engeren Sinn zielt auf eine individuell zugeschnittene Therapie, im Extremfall auf eine Behandlung für nur eine Person. Auch Pharmakogenetik gehört dazu: Genetische Unterschiede können beeinflussen, wie Medikamente wirken oder welche Nebenwirkungen auftreten.
Personalisierung sollte als durchgängiger Ansatz verstanden werden: von Prävention und früher Erkennung über Diagnose und Therapie bis zur Langzeitnachsorge. Gerade bei Kindern und jungen Menschen reicht es nicht, allein das Überleben zu messen. Auch Spätfolgen, Lebensqualität, Ausbildung, soziale Teilhabe und die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, müssen berücksichtigt werden.
2. Heilversuch ist nicht gleich klinische Studie
Ein individueller Heilversuch kann in einer ausweglosen Situation eine wichtige Möglichkeit sein, einem schwer erkrankten Menschen eine potenziell hilfreiche Behandlung zu ermöglichen – insbesondere bei seltenen Erkrankungen oder kleinen Patientengruppen, für die es noch keine zugelassenen Optionen gibt. Erste positive Beobachtungen können helfen, eine spätere klinische Studie anzustoßen.
Ein Heilversuch ist jedoch keine Wirksamkeitsprüfung: Er dient primär dem einzelnen Patienten und ist nicht darauf ausgelegt, verlässliche Aussagen über Nutzen und Risiken einer Therapie zu liefern. Ergebnisse können durch den individuellen Verlauf und andere Einflüsse schwer zu interpretieren sein. Besonders problematisch ist, dass positive Einzelfälle eher veröffentlicht werden als negative. Dadurch entsteht ein verzerrtes Bild, während erfolglose Behandlungen und wichtige Warnsignale anderen Teams möglicherweise nicht bekannt werden.
Die Teilnehmenden plädierten deshalb für einen besseren Übergang von begründeten Heilversuchen zu methodisch tragfähigen klinischen Studien. Dafür braucht es frühzeitige Gespräche zwischen akademischer Forschung und Regulierungsbehörden, geeignete innovative Studiendesigns sowie praktikable Anforderungen, die Sicherheit gewährleisten, Forschung aber nicht unnötig blockieren. Auch Projekte unterhalb formaler klinischer Studien sollten, wo möglich, registriert und Ergebnisse transparent gemacht werden.
3. Evidenz, Regulierung und Langzeitbeobachtung
Regulatorische Anforderungen dienen dem Schutz der Patientinnen und Patienten und sollen Wirksamkeit und Sicherheit belegen. Zugleich können die für große industrielle Entwicklungsprogramme geschaffenen Standards für akademische Gruppen und sehr kleine Patientenkollektive schwer zu erfüllen sein. Diskutiert wurden frühzeitige regulatorische Beratung, sogenannte Regulatory-Sandbox-Ansätze und Studiendesigns, die auch sehr kleine molekulare Untergruppen oder einzelne Patienten sinnvoll berücksichtigen.
Beschleunigte oder bedingte Zulassungen ersetzen den Wirksamkeitsnachweis nicht dauerhaft: Häufig sind weitere umfangreiche Studien nach der Zulassung erforderlich. Diese Nachbeobachtung ist bei Zell- und Gentherapien besonders wichtig, weil mögliche Langzeitrisiken erst nach Jahren sichtbar werden können. Dafür müssen verlässliche Versorgungsstrukturen und langfristige Ansprechpartner erhalten bleiben – auch beim Übergang von der Kinder- in die Erwachsenenmedizin.
4. Patientinnen und Patienten müssen mitgestalten können
Patientenbeteiligung sollte nicht auf verständliche Informationsblätter oder die Zustimmung zu einer Studie beschränkt bleiben. Betroffene können bereits bei der Entwicklung von Forschungsfragen, Studiendesigns und Einwilligungsunterlagen wertvolle Perspektiven einbringen. Sie weisen etwa auf zusätzliche Belastungen, unzumutbare Untersuchungsabläufe oder Aspekte der Lebensqualität hin, die in wissenschaftlichen Routinen leicht übersehen werden.
Die Diskussion machte außerdem auf das Recht auf Schutz vor Diskriminierung aufmerksam. Eine überstandene Krebserkrankung im Kindesalter kann Betroffene noch lange später etwa beim Abschluss von Versicherungen oder bei Kreditanträgen benachteiligen, obwohl die frühere Diagnose allein nicht automatisch eine aktuelle Einschränkung bedeutet. Dabei geht es nicht darum, tatsächliche Spätfolgen zu ignorieren, sondern ungerechtfertigte Benachteiligung wegen einer zurückliegenden Erkrankung zu vermeiden. Bei Kindern betrifft eine Erkrankung zudem die gesamte Familie: Geschwister, Eltern, psychische Belastungen und organisatorische Folgen gehören zur Versorgung. Auch diese Bedürfnisse sind nicht immer ausreichend finanziert oder systematisch berücksichtigt.
5. Gesundheitsdaten, Digitalisierung und KI
Personalisierte Medizin ist auf umfangreiche, verknüpfbare und qualitativ gute Daten angewiesen. In Deutschland erschweren Datensilos, uneinheitliche Register und fehlende Interoperabilität den Austausch zwischen Einrichtungen und Bundesländern. Patientinnen und Patienten müssen ihre Krankengeschichte häufig wiederholt schildern oder eigene Unterlagen zusammensuchen; Angaben zu früheren Therapien und Nebenwirkungen können fehlen. Zentrale, gut geregelte Register und ein verlässlicher Zugang zu den eigenen Daten könnten Versorgung und Forschung verbessern.
Dabei müssen Transparenz, Datenschutz, Datensicherheit und klare Zugriffsrechte gewährleistet sein. Betroffene sollten nachvollziehen können, welche Daten verwendet werden, wofür sie genutzt werden und welche Erkenntnisse daraus entstehen. KI kann Forschung und Verwaltung unterstützen, bleibt aber abhängig von der Qualität ihrer Daten; ihre Ergebnisse sind nicht immer vollständig nachvollziehbar.
Die ethische Perspektive erinnerte daran, dass datenintensive Medizin erhebliche Infrastruktur-, Energie- und Finanzressourcen benötigt. Über Investitionen und Prioritäten sollte deshalb auch öffentlich und demokratisch diskutiert werden. Daten dürfen den Menschen nicht auf ein messbares Profil reduzieren.
6. Zugangsgerechtigkeit und Finanzierung
Neue Diagnostik und Therapien erreichen Patientinnen und Patienten nicht automatisch. Molekulare Tests, Liquid Biopsy und spezialisierte Behandlungen sind nicht überall verfügbar; manche Leistungen müssen in der ambulanten Versorgung selbst bezahlt werden. Damit droht personalisierte Medizin zum Vorteil jener zu werden, die informiert sind, in spezialisierten Zentren behandelt werden oder zusätzliche Kosten tragen können.
Gleichzeitig können präzise Indikationen unnötige Behandlungen und Kosten vermeiden: Eine Therapie sollte möglichst denjenigen angeboten werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit davon profitieren. Für sehr teure Therapien braucht es nachvollziehbare gemeinsame Kriterien, welche Leistungen erstattet werden und welche nicht. Diese schwierigen Entscheidungen sollten transparent und öffentlich verhandelt werden, statt sie allein hinter verschlossenen Türen zu treffen.
7. Die Rolle der Medizin- und Wissenschaftsjournalistik
Journalistinnen und Journalisten müssen Innovationen einordnen, statt nur spektakuläre Ergebnisse zu vermitteln. Dazu gehört, Originalstudien zu prüfen, Studiendesign und Evidenzniveau zu erklären, Unsicherheiten und Nebenwirkungen zu benennen und zwischen Heilversuch, klinischer Studie und zugelassener Therapie klar zu unterscheiden. Ein einzelner Erfolg ist noch kein Beleg für allgemeine Wirksamkeit.
Ebenso wichtig ist die Frage, ob neue Verfahren in der realen Versorgung ankommen: Wer hat Zugang, wer trägt die Kosten, welche Infrastruktur fehlt und wie werden Hausärzte und Patienten informiert? Die Diskussionsteilnehmenden betonten zudem den Bedarf an verständlicher Kommunikation außerhalb der medizinischen Fachöffentlichkeit. Mehr Gesundheits- und Datenkompetenz – möglichst schon in der Bildung – kann Menschen helfen, Informationen kritisch zu beurteilen und an gesellschaftlichen Debatten teilzunehmen.
Fazit
Personalisierte Medizin ist weder bloßes Heilsversprechen noch automatisch ein Fortschritt für jeden einzelnen Menschen. Ihr Wert zeigt sich erst, wenn sie nachweislich nützt, Risiken offenlegt, langfristige Folgen berücksichtigt und für Patientinnen und Patienten nachvollziehbar und erreichbar ist. Dafür braucht es gute Studien, transparente Veröffentlichung auch negativer Ergebnisse, tragfähige Datenstrukturen, faire Finanzierungsentscheidungen und echte Patientenbeteiligung. Die persönliche Begegnung zwischen Arzt und Patient – Zuhören, biografische Anamnese und gemeinsame Entscheidungen – bleibt dabei unverzichtbar.
Details zu den Speakern
- Prof. Dr. Julia Stingl, Professorin für Klinische Pharmakologie an der Universität Heidelberg und Leiterin der Abteilung für Klinische Pharmakologie und Pharmakoepidemiologie am Universitätsklinikum Heidelberg (UKHD)
- Prof. Dr. Stefan Pfister, Direktor "Präklinische Kinderonkologie" am Hopp- Kindertumorzentrum Heidelberg (KiTZ) und Abteilungsleiter Pädiatrische Neuroonkologie am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ)
- Dr. Lorina Buhr, Vertretung der Professur für Kultur und Ethik der Biomedizin, Institut für Geschichte und Ethik der Medizin, Universitätsmedizin Göttingen
- Sören Thorey, Mitglied des Patientenbeirats Krebsforschung am DKFZ
- Dr. Christine Willen, Medical Writer / Vorstandsmitglied VMWJ
Moderation
- Dr. Thomas Bleich, Journalist beim ZDF und Vorstandsmitglied der VMWJ



